Urteil: Spielwertung durch das Sportgericht des KFA JSO

Jens Herzog, 25.04.2017

Urteil: Spielwertung durch das Sportgericht des KFA JSO

Bevor beflissene vereinsfremde Experten die Öffentlichkeitsarbeit des SVM übernehmen, möchten wir selbst über das Urteil in einer Sportrechtssache informieren:

Das Kreisligapunktspiel vom Ostermontag (17.04.2017) zwischen dem SV Moßbach II und dem SV Ebersdorf I (Endstand 4:3) wurde für den SV Moßbach II mit 0:2 Toren und 0 Punkten gewertet. Gleichzeitig wurde für den SV Ebersdorf eine Wertung von 2:0 Toren und 3 Punkten vorgenommen. Zusätzlich wurde der SV Moßbach zu einer Geldstrafe verurteilt.

Als Grund für diese Spielwertung gilt ein Formfehler im elektronischen Spielbericht, da der Spieler Robby Wieduwilt versehentlich nicht auf dem Spielformular eingetragen war und somit formal unberechtigt mitwirkte. Erst nach dessen Tor zum 2:1-Führungstreffer wurde das Mißgeschick durch den Moßbacher Betreuer bemerkt, als dieser den Liveticker mit dem Torschütze befüllen wollte. Der SV Moßbach zeigte dieses Versäumnis umgehend beim Schiedsrichter an. Im Nachgang konnte die zunächst unterstellte mutwillige Betrugsabsicht gegenüber dem Sportgericht glaubhaft widerlegt werden, so dass der Sachverhalt (Verstoß gegen die Spielordnung) auch angemessen geahndet wurde.